Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Osteopathische Behandlungen werden nach einem festgelegten Stundensatz abgerechnet.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, in welcher Höhe und für welche Behandlungen und Verordnungen Ihre Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktikerleistungen und Osteopathie übernimmt.